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Vorkorrektur von Prüfungsleistungen

In Ausnahmefällen können wir einzelnen Student*innen vor der abschließenden Benotung aller Prüfungen eines Prüfungstermins mitteilen, ob die Prüfung bestanden wurde. Die Vorkorrektur kann allerdings nur dann erfolgen, wenn zum entsprechenden Zeitpunkt zweifelsfrei und abschließend feststeht, ob der/die Student*in die Prüfungsleistung bestanden hat oder nicht. Die vorzeitige Bekanntgabe der genauen Bewertung ist uns nicht möglich. Generell besteht kein Anspruch auf Vorkorrektur. Nur in Ausnahmefällen sind wir bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (bestanden/nicht bestanden) früher mitzuteilen.

Eine Vorkorrektur kann in folgenden Ausnahmefällen in Frage kommen:

  • eines Antrags auf ein Stipendium
  • einer Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
  • des Ablegens der letzten Leistung vor einem erfolgreichen Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung
  • des Antrags auf Wechsel in ein höheres Fachsemester in einen anderen Studiengang
  • Für Incomings vor Beginn der Lehrveranstaltungen an der Heimatuniversität aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der noch zu erbringenden Credit

Für eine vorzeitige Korrektur Ihrer Klausur senden Sie bitte einen formlosen Antrag an office-cdSpamProtectionwiso.uni-koeln.de. Dieser Antrag sollte neben einer ausführlichen Begründung (samt Belegen!) Ihre persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, Emailadresse, etc.) und das Datum, bis zu dem die Vorkorrektur benötigt wird, enthalten.