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Vorkorrektur von Prüfungsleistungen

In Ausnahmefällen können wir einzelnen Student*innen vor der abschließenden Benotung aller Prüfungen eines Prüfungstermins mitteilen, ob die Prüfung bestanden wurde. Die Vorkorrektur kann allerdings nur dann erfolgen, wenn zum entsprechenden Zeitpunkt zweifelsfrei und abschließend feststeht, ob der/die Student*in die Prüfungsleistung bestanden hat oder nicht. Die vorzeitige Bekanntgabe der genauen Bewertung ist uns nicht möglich. Generell besteht kein Anspruch auf Vorkorrektur. Nur in Ausnahmefällen sind wir bemüht, Ihnen Ihr Klausurergebnis (bestanden/nicht bestanden) früher mitzuteilen.

Eine Vorkorrektur kann in folgenden Ausnahmefällen in Frage kommen:

  • eines Antrags auf ein Stipendium
  • einer Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland
  • des Ablegens der letzten Leistung vor einem erfolgreichen Abschluss der Bachelor- oder Masterprüfung
  • des Antrags auf Wechsel in ein höheres Fachsemester in einen anderen Studiengang
  • Für Incomings vor Beginn der Lehrveranstaltungen an der Heimatuniversität aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der noch zu erbringenden Credit

Für eine vorzeitige Korrektur Ihrer Klausur stellen Sie bitte einen formlosen Antrag per E-Mail an office-cdSpamProtectionwiso.uni-koeln.de
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • eine begründete Darlegung Ihres Anliegens (inklusive entsprechender Nachweise),
  • Ihre persönlichen Daten (Name, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse etc.),
  • sowie das Datum, bis zu dem Sie die vorzeitige Korrektur benötigen.

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung mindestens zwei Wochen eingeplant werden müssen. Reichen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig ein.